Hinweise zur Rezeptdatenbank
Unsere Rezepte sind für 10 oder 100 Personen berechnet. Sie können die Anzahl der Tischgäste individuell ändern, um die genaue Menge der Zutaten zu erhalten. Jedes Rezept liefert Ihnen Hinweise zur Zubereitung und die wichtigsten Nährwertangaben.
Verpflegen Sie eine größere Anzahl von Tischgästen (>100 Personen) kann eine Anpassung von Fettmenge und Bindung erforderlich sein. Dadurch verändern sich die Nährwertangaben, jedoch i. d. R. nicht in dem Maße, dass sich die Nährstoffoptimierung der Wochenspeisepläne außerhalb der vorgegebenen Grenzen bewegt.
Bei den Gewürzen haben wir bewusst auf die Angabe genauer Mengen verzichtet. Als Verantwortlicher für die Verpflegung wissen Sie am besten, wie Sie für Ihre Tischgäste abschmecken. Verwenden Sie bevorzugt frische Kräuter sowie Jodsalz und achten Sie darauf, dass Sie sparsam salzen.
Nachdem Sie ein oder mehrere Rezepte in den Rezeptkorb gelegt haben, können Sie diesen aufrufen und eine Einkaufsliste zum Mitnehmen ausdrucken. Sofern Sie einzelne Rezepte, Ihren Rezeptkorb oder Ihre Einkaufsliste als PDF-Datei speichern wollen, können Sie dies bei neueren Browsern und Betriebssystemen ebenfalls mit der Druckfunktion und der entsprechenden Auswahl eines Druckers erledigen. Sofern Ihr Browser dies nicht ermöglichen sollte oder falls Sie Probleme beim Erstellen von PDF-Dateien haben sollten, empfehlen wir die Verwendung des Browsers Chrome. Diesen können Sie hier herunterladen: https://www.google.de/chrome.
Hinweis zur Kennzeichnung von Speisen
Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, auch Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) genannt.
Alle Essensanbieter sind verpflichtet Allergene in Speisen und auf Speiseplänen zu kennzeichnen. Tischgäste müssen zuverlässig über die 14 Hauptallergene informiert werden!
Die Rezepte in unserer Rezeptdatenbank sowie die berechneten Wochenspeisepläne enthalten keine Allergenkennzeichnung, da wir über die tatsächlich eingesetzten Lebensmittel bzw. Produkte der Köche und Caterer keine Kenntnis haben.
Bei Verwendung unserer Pläne und Rezepte ist jeder selbst für die korrekten Angaben nach LMIV verantwortlich. Wir empfehlen, anhand der Produktspezifikationen der aktuell verwendeten Zutaten die Allergene, z. B. mithilfe einer Buchstabenlegende, zu kennzeichnen.
Die Nährwertkennzeichnung laut LMIV sieht für unverpackte Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung eine freiwillige Angabe von Energiegehalt und Nährwerten vor. Werden jedoch Angaben gemacht, müssen diese den Vorgaben der LMIV (Art. 30-35) entsprechen. Bei loser Ware kann sich die Nährwertdeklaration auf Brennwert oder auf Brennwert, Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz beschränken und muss nicht unbedingt den „Big 7“ in unveränderter Reihenfolge (Brennwert, Fett, Gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz) entsprechen.
Unsere Rezepte enthalten keine Nährwertkennzeichnung im Sinne der LMIV. Die ausgewiesenen Energie- und Nährstoffangaben beziehen sich auf die im jeweiligen DGE-Qualitätsstandard aufgeführten D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr.
Ausführliche Informationen zur Kennzeichnung erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.