Interview zum Thema DGE-Zertifizierung

Ein Interview mit Esther Schnur, Diplom-Oecotrophologin im Referat Gemeinschaftsverpflegung und Qualitätssicherung und Frank-Uwe-Pilz, langjähriger Auditor für die DGE.

 

Welches Informationsmaterial gibt es, wenn ich mich als Einrichtung für eine DGE-Zertifizierung interessiere?

Interessierte Einrichtungen und Betriebe erhalten nach dem Erstkontakt eine Infomappe „Ihr Weg zur Zertifizierung“. In der Mappe enthalten sind der auf die jeweilige Lebenswelt zugeschnittene DGE-Qualitätsstandard, der dazu passende „Leitfaden zur DGE-Zertifizierung“,  eine aktuelle Kostenübersicht, ein Ablaufschema und nicht zuletzt das Kontaktformular, welches im weiteren Verlauf für die Erstellung des Vertrags benötigt wird. Die genannten Unterlagen finden Sie bei Bedarf auch auf der DGE-Homepage als Download.

Wie kann sich die Einrichtung am besten auf die DGE-Zertifizierung vorbereiten?

Die DGE-Zertifizierung setzt ein hohes Maß an Eigeninitiative voraus. Mit dem bereits genannten „Leitfaden zur DGE-Zertifizierung“ haben wir ein sehr gutes Nachschlagewerk entwickelt, welches umfangreich auf die Umsetzung der einzelnen Prüfpunkte eingeht und auch Fragen zum Ablauf des Audits beantwortet. Zu einer guten Vorbereitung auf das Audit gehört somit unbedingt, sich intensiv mit diesem Leitfaden zu beschäftigen. In der Broschüre gibt es auch entsprechende Checklisten, mit deren Hilfe die Einrichtungen und Betriebe den aktuellen IST-Zustand Ihrer Vorbereitung auf das Audit regelmäßig überprüfen können und auch sollten. Die Checklisten sind auch über die DGE-Webseite downloadbar.
Wir empfehlen daher allen Interessierten, sich diese beiden Hilfsmittel zu eigen zu machen und Schritt für Schritt den Leitfaden und die Checkliste durchzuarbeiten. In den allermeisten Fällen ist dies eine gute Voraussetzung für das Bestehen des Audits.
Des Weiteren erhalten alle Einrichtungen und Betriebe nach Vertragsschluss verschiedene Textbausteine und das offizielle Logo. Mit Hilfe dieser Unterlagen können Sie bereits schon vor dem Audit Ihre Speisepläne und Informationsmaterialien, wie etwa Flyer oder Texte für die Webseite, vorbereiten. Hinweis: Das Logo darf aber erst ab dem bestandenen Audit verwendet werden. Nähere Informationen zur Verwendung des Logos und der Textbausteine finden Sie ebenfalls im Leitfaden zur DGE-Zertifizierung.
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen unter zertifizierung(at)dge.de gerne zur Verfügung.


Welche Auswirkungen haben die neuen lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen der DGE für die DGE-Qualitätsstandards und die DGE-Zertifizierung?

Während die lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen der DGE zum Ziel haben, die allgemeine Gesundheit zu fördern und chronischen Krankheiten vorzubeugen unterstützen die DGE-Qualitätsstandards Verantwortliche in Kitas, Schulen, Betrieben, Kliniken, Senioreneinrichtungen sowie Mitarbeitende von „Essen auf Rädern“ bei der konkreten Umsetzung einer ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung.
Die zuletzt im Oktober 2023 aktualisierten DGE-Qualitätsstandards stimmen im Grundsatz mit den neuen lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen der DGE überein und können von Caterern und Einrichtungen der Gemeinschaftsgastronomie und -verpflegung weiter eingesetzt werden. Die DGE-Qualitätsstandards berücksichtigen bereits jetzt neben dem Aspekt der Gesundheitsförderung, dass die Verpflegungsangebote so gestaltet sind, dass Klima- und Umweltauswirkungen möglichst gering sind und auch die weiteren Ziele einer nachhaltigeren Ernährung wie Tierwohl und soziale Aspekte berücksichtigt werden. In einem partizipativen Prozess werden die lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen der DGE in die DGE-Qualitätsstandards einfließen. Damit einhergehen wird dann auch die Aktualisierung der Leitfäden, die wiederum eine Grundlage für die Gemeinschaftsgastronomie und -verpflegung bilden, und so vielen Menschen den Zugang zu gesundheitsfördernder Ernährung ermöglichen. Hierbei spielen die Umsetzbarkeit und Praxistauglichkeit eine wichtige Rolle. Alle zertifizierten Einrichtungen werden rechtzeitig über Änderungen der Prüfpraxis informiert und es wird wie immer eine ausreichend lange Übergangsfrist von rund einem Jahr eingeräumt wird.