Wunschkost in der Gemeinschaftsverpflegung
Ein gesundheitsförderndes und nachhaltigeres Verpflegungsangebot nach DGE-Qualitätsstandard sollte grundsätzlich auf den Wünschen, Bedürfnissen und speziellen Anforderungen der Kund*innen und Bewohner*innen beruhen. Jedoch kann die Gemeinschaftsverpflegung nur bedingt individuell gestaltet sein. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. In besonderen Situationen, sollte der Verpflegung ein besonderes Augenmerk geschenkt werden. Dies kann ein positiver Anlass sein wie der Geburtstag oder ein Fest. In kritischen Ernährungssituationen muss alles im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung Mögliche getan werden, um die betroffenen Person optimal zu verpflegen und zu unterstützen. Dabei nimmt die Essbiografie der betroffenen Person eine besondere Rolle ein, denn in dieser sind Wünsche und Vorlieben dokumentiert, die weitestgehend beachtet und umgesetzt werden sollten.
Eine Wunschkost sollte insbesondere in der letzten Lebensphase so gut wie möglich realisiert werden. Hier sollte das Küchenteam möglichst individuell und in ärztlicher Abstimmung agieren, um diese letzte Phase des Lebens so angenehm wie möglich zu gestalten.