Barrierefreiheit


Erklärung zur Barrierefreiheit für die unter www.fitimalter-dge.de veröffentlichten Webseite der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Standardvorlagen dieser Webseite sind bereits nach Zugänglichkeitskriterien geprüft und abgenommen. Für diese Webseite wird ein umfangreicher BITV-Selbsttest durchgeführt und das Ergebnis wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.

Die meisten Dokumente, die zum Download angeboten werden, sind nicht barrierefrei. Bei diesen Dokumenten handelt es sich überwiegend um alte Dokumente, bei denen das Ursprungsdokument nicht mehr vorliegt. Diese Dokumente werden nicht nachträglich überarbeitet. Für zukünftige Inhalte, die als Dokumente angeboten werden, werden barrierefreie PDF-Dokumente nach ISO-Spezifikation PDF/UA-Spezifikation (ISO 32000-1 ff.) eingesetzt oder die Inhalte direkt als Webseite zur Verfügung gestellt. Sollten Sie auf Dokumente stoßen, die für Sie eine Barriere darstellen, wenden Sie sich bitte an uns und wir versuchen Ihnen die Informationen anderweitig zur Verfügung zu stellen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19.05.2023 erstellt und zuletzt am 19.05.2023 aktualisiert.


Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie bitte an hasebrink(at)dge.de.


Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.