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Zusatzstoffe

Bei verpackten Lebensmitteln informiert das Zutatenverzeichnis über die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendeten Stoffe. Auch lose, d. h. unverpackte Waren unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Hier gelten jedoch weniger strenge Vorschriften, da Informationen z. B. über ein Gespräch gegeben werden können. Folgende Formulierungen sind zu berücksichtigen:

Zusatzstoff

Kennlichmachung

Farbstoffe, z.B. Beta-Carotin und Riboflavin

"mit Farbstoff"

Konservierungsstoffe, z.B. Sorbinsäure und Benzoesäure

"mit Konservierungsstoff" oder "konserviert"

Antioxidationsmittel, z.B. BHA und BHT

"mit Antioxidationsmittel"

Geschmacksverstärker, z.B. Glutamat

"mit Geschmacksverstärker"

Schwefelverbindungen von mehr als 10 mg/kg oder Liter, berechnet als Schwefeldioxid

"geschwefelt"

bei Oliven mit einem Zusatz von Eisengluconat oder Eisenlactat

"geschwärzt"

bei frischen Zitrusfrüchten, Melonen, Äpfeln und Birnen, deren Oberfläche z.B. mit Bienenwachs oder Schellack (harzige Substanz) behandelt wurde

"gewachst"

bei Fleischerzeugnissen, denen Phosphate zugesetzt wurden

"mit Phosphat"

Zuckeraustauschstoffe, z.B. Sorbit, Xylit und Süßstoffe, z.B. Cyclamat und Saccharin

"mit Süßungsmittel" bzw. "mit Süßungsmitteln",
ist darüber hinaus Zucker enthalten "mit einer Zuckerart und Süßungsmittel"

bei Zusatz der Süßstoffe Aspartam und/oder Aspartam-Acesulfamsalz

"enthält eine Phenylalaninquelle", diese Angabe ist wichtig für Personen, die an Phenylketonurie leiden, einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung

bei Zusatz von mehr als 100 g Zuckeraustauschstoffen je kg

"kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken"

bei Zusatz von Koffein oder Chinin bei Erfrischungsgetränken

"koffeinhaltig" oder "chininhaltig"

Diese Angaben sind gut sichtbar, wie z. B. auf einem Schild oder neben dem Lebensmittel anzubringen. Diese Informationsmöglichkeit auf Tafeln bzw. Schildern nutzt z. B. das Handwerk wie ein Metzger oder eine Konditorei. In der Gemeinschaftsverpflegung sind diese Angaben ebenso verpflichtend und die Angaben können in Form von Fußnoten auf dem Speisenplan notiert werden.

Druchgeführt von: Deutsche Gesellschaft für Ernährung

Autorin "Hygiene"

Maria Revermann, Lebensmittelwissenschaftlerin und Berufspädagogin

DGE Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.       Godesberger Allee 18       53175 Bonn       Telefon: +49 0228 3776-860       E-Mail: info@fitimalter-dge.de