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Kennzeichnungsvorschriften
Die Kennzeichnungsvorschriften für verpackte Lebensmittel sind seit Jahren europaweit vereinheitlicht. Die Angaben für lose, d. h. unverpackte Ware können national geregelt werden.
Die Lebensmittelkennzeichnung informiert den Verbraucher über Identität, Zusammensetzung und Haltbarkeit von verpackten Lebensmitteln. Zudem sind Hinweise zur Aufbewahrung, Lagerung oder Verwendung sowie zur Zubereitung, wenn dies erforderlich ist, auf den Etiketten festgehalten. In Deutschland sind die Vorgaben der europäischen Etikettierungsrichtlinie (Richtlinie 2000/13/EG) in der LMKV festgelegt.
Exkurs „Allergene“
In der RL 2003/89/EG (Anhang IIIa) wurden zunächst 12 verschiedene allergene Zutaten aufgelistet. Die aktualisierte Richtlinie 2007/68/EG hat bestehende Lücken in der Allergenkennzeichnung beseitigt und zwei Allergene ergänzt. Hierin wurden als weitere Allergene Lupine und Weichtiere sowie Erzeugnisse daraus hinzugefügt. Der Verzehr von Weichtieren, speziell Tintenfisch und Muscheln, ist in Deutschland nicht selten und auch Lupine findet sich als Mehl, Eiweißkonzentrat, Kleie oder Ballaststoffkonzentrat in einer Reihe von Lebensmitteln, zum Beispiel in glutenfreien Backprodukten. Nun müssen diese
14 Allergene auf Handels- und Großverbraucherpackungen, unabhängig von ihrer Menge, aufgelistet sein.
Weitere Informationen zum Thema
Allergene finden Sie in der gleichnamigen Rubrik.





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