fit im Alter: Gesund essen, besser leben

Hilfsnavigation

Position:

Zertifizierung - Häufig gestellte Fragen

Alle anzeigen / Alle verbergen

Antwort auf/zuklappen

Was sind die Vorteile einer Zertifizierung?

Wenn Sie Ihre Einrichtung bzw. Ihren Betrieb DGE-zertifizieren lassen wollen, profitieren Sie in relevanten Bereichen und können für Ihre Einrichtung bzw. Ihren Betrieb entscheidende Vorteile erzielen:

  • Qualitätssicherung
  • Gesundheitsprävention
  • Kompetenzgewinn
  • Imagevorteil
  • Kundenzufriedenheit

Eine Zertifizierung bietet Ihrer Einrichtung bzw. Ihrem Betrieb Vorzüge. Durch die Sicherstellung der Speisenqualität und einem Zugewinn an Fachwissen auf dem Gebiet der vollwertigen Verpflegung, erzielen Sie wesentliche Wettbewerbsvorteile. Zusätzlich sichern Sie die Zufriedenheit der Seniorinnen und Senioren und tragen damit auch zu mehr Lebensqualität und Lebensfreude bei.

Dokumentieren Sie Ihr Engagement und lassen Sie sich zertifizieren!

Bei Fragen steht Ihnen das Projektteam gerne zur Verfügung.

 

 

Qualitätssicherung

Als unabhängige, ernährungswissenschaftliche Fachgesellschaft prüft die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) durch ein Audit, ob die geforderten Zertifizierungskriterien in der Praxis korrekt und vollständig umgesetzt werden.

Ihr Nutzen: Durch die Zertifizierung Ihres Speisenangebotes können Sie sich sicher sein, eine vollwertige Verpflegung anzubieten. Eine regelmäßige Qualitätskontrolle gewährleistet die Sicherstellung einer gleichbleibenden Verpflegungsqualität.

 

Gesundheitsprävention

Eine vollwertige Ernährung hält gesund, fördert Leistung und Wohlbefinden.

Ihr Nutzen: Durch die bestandene Zertifizierung können Sie zeigen, dass Ihre Verpflegung den Kriterien eines vollwertigen Speisenangebots entspricht. Dies erreichen Sie durch die optimierte Auswahl von Lebensmitteln und wahlweise durch das Angebot einer nährstoffoptimierten Menülinie.

 

 

Kompetenzgewinn

Bei der Umsetzung des „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen“ bzw. des "DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern" befassen sich alle Beteiligten mit den grundlegenden Erkenntnissen einer vollwertigen Ernährung und deren Umsetzung in die tagtägliche Küchenpraxis.

Ihr Nutzen: Durch die intensive Beschäftigung mit den Inhalten erlangen die einbezogenen Personen (z. B. Träger und Führungskräfte von stationären Senioreneinrichtungen, Küchen-, Service- und Pflegepersonal, Caterer, Lieferanten) während des Umsetzungsprozesses detaillierte Kenntnisse über die Vorteile einer ausgewogenen Ernährung und deren Realisierung in die tägliche Küchenpraxis. Das gesamte Verpflegungsteam gewinnt damit an Wissen und Ernährungskompetenz.

 

Imagevorteil für Ihre Einrichtung bzw. Ihren Betrieb

Das Image der Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen bzw. des Angebots von „Essen auf Rädern“ spiegelt den Gesamteindruck wider, den die überwiegende Mehrheit der Essensteilnehmerinnen/Essensteilnehmer hat. Der Eindruck ist umso besser, je mehr die Verpflegung den Wünschen und Erwartungen der Seniorinnen und Senioren entspricht.

Ihr Nutzen: Durch die Zertifizierung leistet die optimierte Verpflegung einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Seniorinnen und Senioren. Nach erfolgreich bestandenem Audit können Sie Ihr zertifiziertes Angebot bewerben und dies zur Imagepflege Ihrer Einrichtung bzw. Ihres Betriebes nutzen.

 

Kundenzufriedenheit

Die Ansprüche der Seniorinnen und Senioren an die Verpflegung sind im Vergleich zu früher stark gestiegen. Es geht nicht mehr nur um Sättigung, es wird auch ein qualitativ hochwertiges Speisenangebot gefordert.

Ihr Nutzen: Durch die Zertifizierung des Speisenangebots entsprechen Sie den Wünschen und Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren und können zu einem positiven Gesamteindruck beitragen. Durch regelmäßige Re-Audits wird die Qualität des Speisenangebots gesichert, so dass Sie die Ansprüche der Seniorinnen und Senioren erfüllen können.


Antwort auf/zuklappen

Was ist der Unterschied zwischen einer Fit im Alter-Zertifizierung und einer Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung?


Fit im Alter-Zertifizierung

Senioreneinrichtungen und Anbieter von "Essen auf Rädern", die die Bezeichnung Fit im Alter-Zertifizierung tragen, müssen die Kriterien der drei Qualitätsbereiche Lebensmittel, Speisenplanung & -herstellung und Lebenswelt erfüllen. Diese drei Qualitätsbereiche sind folgendermaßen definiert:

  • Lebensmittel: Vollverpflegung in stationären Senioreneinrichtungen bzw. Mittagsverpflegung für "Essen auf Rädern" (optimale Lebensmittelauswahl und Anforderungen an den Speisenplan)
  • Speisenplanung & -herstellung: Kriterien zur Planung und Herstellung der Speisen für die Vollverpflegung bzw. Mittagsverpflegung, Gestaltung des Speisenplans bzw. Bestellscheins
  • Lebenswelt: Rahmenbedingungen in stationären Senioreneinrichtungen (z. B. Essenszeiten, Service und Kommunikation) sowie für "Essen auf Rädern" (z. B. Kundenservice, Speisenauslieferung)

Nach erfolgreichem Audit wird der Senioreneinrichtung bzw. dem Anbieter von "Essen auf Rädern" das Fit im Alter-Logo verliehen und sie dürfen damit werben. Durch regelmäßige Re-Audits wird die zertifizierte Qualität der Verpflegung langfristig gesichert.


Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung

Bei der Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung muss die Senioreneinrichtung zusätzlich zu den oben genannten Kriterien der Fit im Alter-Zertifizierung eine nährstoffoptimierte Vollverpflegung, der Anbieter von "Essen auf Rädern" eine nährstoffoptimierte Mittagsverpflegung anbieten. Nach bestandenem Audit erhält die Einrichtung oder der Anbieter von "Essen auf Rädern" das Fit im Alter-PREMIUM-Logo und darf dies als Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung ausloben. Auch bei der Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung wird durch regelmäßige Re-Audits die zertifizierte Verpflegungsqualität langfristig sichergestellt.  


Näheres entnehmen Sie bitte

  • der „Checkliste stationäre Seniorenverpflegung"
  • der „Checkliste Essen auf Rädern“
  • dem „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen“
  • dem „DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern"

Antwort auf/zuklappen

An wen muss ich mich wenden, wenn ich mich für eine Zertifizierung interessiere?

Bei Interesse melden Sie sich bei dem Projekt „Fit im Alter“ per E-Mail unter info@fitimalter-dge.de oder telefonisch unter 0228/3776-873. Sie erhalten dann unverbindlich das kostenlose Infopaket „Ihr Weg zur Zertifizierung“, in dem alle weiteren Schritte und Ansprechpartner aufgeführt sind.


Antwort auf/zuklappen

Was kostet eine Zertifizierung?

Die Gesamtkosten hängen von den individuellen Rahmenbedingungen und der Vorgehensweise ab, die die Senioreneinrichtung bzw. der Anbieter von "Essen auf Rädern" wählt. Mit Hilfe dieses Formulars erhalten Sie einen ersten Überblick über Ihre individuellen Zertifizierungskosten:

Ein verbindliches Angebot kann erst erstellt werden, wenn der Zertifizierungsstelle das ausgefüllte Kontaktformular vorliegt:


Antwort auf/zuklappen

Wie geht es nach der Zertifizierung weiter?

Ein Zertifizierungsvertrag wird für die Dauer von mindestens drei Jahren geschlossen. Um eine gleichbleibende Qualität der Verpflegung bestätigen zu können, muss in jedem Jahr eine Überprüfung des Speisenangebots stattfinden. In welchem Umfang dies geschieht, ist abhängig vom Ausgang des Audits bei der Zertifizierung.

  • Wenn das Audit mit 100 % bestanden wurde, erfolgt in den beiden folgenden Jahren lediglich ein internes Audit. Dafür erhält die Einrichtung bzw. der Betrieb von der DGE entsprechende Checklisten, die auszufüllen sind.  Es fällt dann nur die jährliche Verwaltungsgebühr von 200 Euro zzgl. MwSt. an.
  • Besteht die Einrichtung bzw. der Betrieb das Audit mit mindestens 80 %, erfolgt im ersten Jahr ein internes Audit. Im zweiten Jahr nach der Zertifizierung wird dann erneut ein Audit durchgeführt, das sogenannte Re-Audit. Die Kosten für das Re-Audit setzen sich aus der Verwaltungsgebühr, dem Audit selbst (550 Euro zzgl. MwSt.) und den Reisekosten des Auditors zusammen.
  • Beträgt das Ergebnis des Audits 60 % bis < 80 %, findet im ersten Jahr nach der Zertifizierung ein Re-Audit statt. Die Kosten für dieses Re-Audit setzen sich aus der Verwaltungsgebühr, dem Audit selbst und den Reisekosten des Auditors zusammen. Der Umfang und die Kosten der Auditierung im zweiten Jahr nach der Zertifizierung sind abhängig vom Ergebnis des vorangegangenen Re-Audits. 
  • Ein Auditergebnis von weniger als 60 % gilt als nicht bestanden.

Antwort auf/zuklappen

Was passiert, wenn man das Audit nicht besteht?

Sollte das Audit nicht bestanden werden, erfolgt ein Nach-Audit, für das erneut 550 Euro zzgl. MwSt. berechnet werden.


Antwort auf/zuklappen

Was muss getan werden, wenn das Re-Audit in einer Einrichtung bevorsteht?

Um eine gleichbleibende Verpflegungsqualität bestätigen zu können, findet in jedem Jahr eine Überprüfung des Speisenangebots statt. Dafür gelten grundsätzlich folgende Fristen

  • Einrichtungen oder Anbieter von „Essen auf Rädern“, die bis zum 30. Juni eines Jahres ein Zertifikat erhalten haben, müssen bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eine erneute Überprüfung bei der Zertifizierungsstelle der DGE abgeschlossen haben. ·
  • Einrichtungen oder Anbieter von „Essen auf Rädern“, die nach dem 30. Juni eines Jahres ein Zertifikat erhalten haben, müssen bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres eine erneute Überprüfung bei der Zertifizierungsstelle der DGE abgeschlossen haben.
  • Für beide Fristen gilt, dass zwischen Anmeldung des Re-Audits und abgeschlossenen Audit rund 2,5 Monate einzukalkulieren sind.

Beim Re-Audit  ist zwischen einem Audit vor Ort und einem internen Audit zu unterscheiden. Welches Audit durchgeführt wird, hängt vom Ausgang des Erst-Audits ab (siehe FAQ zu „Wie geht es nach der Zertifizierung weiter?“).

Der ungefähre Zeitraum für das nächste Audit vor Ort wird mit Übersendung des Audit-Ergebnisses mitgeteilt, beispielsweise im 2. Halbjahr 2012. Einrichtungen und Anbieter von „Essen auf Rädern“ sollten sich dann rechtzeitig mit der Zertifizierungsstelle der DGE in Verbindung setzen, um einen Re-Audittermin zu erhalten. Die genaue Terminabsprache erfolgt über den Auditor/ die Auditorin, die von der DGE benannt wird. Bis spätestens zum Audittermin, sind auch die im Maßnahmenkatalog des letzten Audits festgelegten Schritte umzusetzen. Erfolgt dies nicht, gilt unabhängig vom Ergebnis des Re-Audits das Audit insgesamt als nicht bestanden. Beträgt das Ergebnis des Re-Audits mehr als 60 Prozent, wird das Zertifikat um ein weiteres Jahr verlängert.

Für das interne Audit versendet die Zertifizierungsstelle zweimal im Jahr eine Checkliste. Sie ist ausgefüllt innerhalb von vier Wochen an die DGE zurück zu senden. Auch hier gilt, dass die im Maßnahmenkatalog des letzten Audits festgelegten Schritte umzusetzen und zu dokumentieren sind. Wurden die Maßnahmen umgesetzt und die Kriterien erfüllt, wird das Zertifikat um ein weiteres Jahr verlängert.

Sollte die Anmeldung zum Audit vor Ort einmal vergessen worden sein, meldet sich die Zertifizierungsstelle der DGE rechtzeitig.

Kontakt zur Zertifizierungsstelle: • Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., Ellen Linden, Referat Gemeinschaftsverpflegung & Qualitätssicherung, Godesberger Allee 18, 53175 Bonn, Telefon: 0228/3776 651 Telefax: 0228/3776 800, E-Mail: linden@dge.de


Antwort auf/zuklappen

Müssen zertifizierte Einrichtungen Änderungen im Speisenplan der DGE-Zertifizierungsstelle mitteilen?

Bei einer Fit im Alter-Zertifizierung können unter der Beachtung und Einhaltung der Lebensmittelqualitäten und der Lebensmittelhäufigkeiten eigenständig Speisen bzw. -komponenten im Speisenplan ausgetauscht werden. Diese Veränderung muss der DGE-Zertifizierungsstelle zunächst nicht mitgeteilt werden. Bei dem nächsten anstehenden Re-Audit wird daraufhin der aktuelle Speisenplan geprüft. Zudem wird der Auditor eine zweite Stichprobe aus zurückliegenden Plänen ziehen und überprüfen, ob die geforderten Häufigkeiten und die Qualität der eingesetzten Lebensmittel gemäß der „Checkliste Seniorenverpflegung“ oder "Checkliste Essen auf Rädern" eingehalten wurden.

Anders verhalten sich Änderungen im Speisenplan bei einer Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung. Hier ist eine Berechnung der tatsächlich eingesetzten Lebensmittel erforderlich, um zu prüfen, ob die Nährstoffoptimierung trotz der Änderung gegeben ist. In diesem Fall muss die DGE-Zertifizierungsstelle informiert werden.


Antwort auf/zuklappen

Entspricht der Einsatz von Basmati-Reis den Anforderungen des DGE-Qualitätsstandards?

Den besonders aromatisch duftenden und schmeckenden Basmati-Reis aus Indien gibt es in unterschiedlichen Verarbeitungsgraden. Als Vollkorn- sowie als Parboiled-Variante erfüllt der Basmati-Reis die Anforderungen des DGE-Qualitätsstandards. Der weiße, geschälte Basmati-Reis hingegen genügt den Anforderungen nicht.


Antwort auf/zuklappen

Entspricht der Einsatz von Kartoffel-Fertigprodukten der Anforderung des Qualitätsstandards Getreideprodukte mind. 21-mal (7-mal) anzubieten?

Industriell hergestellte Kartoffel-Fertigprodukte, wie Kartoffelpüree-Pulver, Pommes frites, Kroketten oder Bratkartoffeln, zählen wegen ihres hohen Verarbeitungsgrades zu den sogenannten Kartoffelerzeugnissen. Laut "DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen" ("DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern") dürfen Kartoffelerzeugnisse im Rahmen von sieben Verpflegungstagen maximal zwei Mal (ein Mal) angeboten werden.

Aus frischen Kartoffeln selbst hergestellte Produkte, zum Beispiel Kartoffelpüree, Bratkartoffeln, Kartoffelecken oder Kartoffelsalat, fallen nicht unter Kartoffelerzeugnisse, sondern zählen zu den Speisekartoffeln, da sie nicht industriell verarbeitet wurden. Dazu zählt beispielsweise auch ein von einem Caterer aus frischen Kartoffeln hergestellter und tiefgekühlter Kloßteig. Speisekartoffeln können abwechselnd mit Brot, Brötchen, Parboiled Reis, Teigwaren und anderen Getreideprodukten mindesten 21-mal (sieben Mal) in sieben Verpflegungstagen in der Vollverpflegung (Mittagsverpflegung) angeboten werden.

Zu beachten ist, dass selbst hergestellte Pommes frites und Kartoffelecken frittiert werden und damit maximal drei Mal in sieben Verpflegungstagen in der Vollverpflegung (Mittagsverpflegung) angeboten werden dürfen.

Für eine Fit im Alter-Zertifizierung bzw. die Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung sind die oben genannten Häufigkeiten einzuhalten.


Antwort auf/zuklappen

Was bedeutet die Forderung des Qualitätsstandards, Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln abwechselnd anzubieten?

Ein Ein-Wochenspeisenplan für die Vollverpflegung (Mittagsverpflegung) soll mindestens 21-mal (7-mal) abwechselnd Komponenten aus Speisekartoffeln, Parboiled Reis, Teigwaren und andere Getreideprodukte wie Hirse oder Grünkern enthalten. Davon werden (wird) mindestens 14-mal (ein) Vollkornprodukt(e) und höchstens 2-mal (ein) Kartoffelerzeugniss(e) wie Kroketten oder Pommes frites als Fertigprodukt angeboten. Diese Forderung berücksichtigt die Vielfalt in dieser Lebensmittelgruppe und es wird vermieden, dass an drei aufeinanderfolgenden Tagen z. B. Nudeln gereicht werden. Ein abwechslungs- und ideenreicher Speisenplan erhöht die Akzeptanz der Mahlzeiten und trägt den unterschiedlichen Vorlieben der Tischgäste Rechnung.

Täglich soll ein Lebensmittel aus der o.g. Lebensmittelgruppe angeboten werden. Die Mittagsverpflegung für einen Ein-Wochen-Speisenplan (sieben Verpflegungstage) kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:

Wochentag

Gericht

Montag

Gemüse-Kartoffel-Eintopf mit Fleischeinlage und Vollkornbrot

Dienstag

Sauerkraut-Zucchini-Pfanne mit Schupfnudeln

Mittwoch

Nussbraten mit Tomatengemüse und Salzkartoffeln

Donnerstag

Buchweizenbuchteln mit Apfel-Zwetschgen -Kompott

Freitag

Schollenfilet überbacken mit Vollkornnudeln

Samstag

Grießnocken mit Porreesauce

Sonntag

Schweineschnitzel mit Möhren-Kohlrabi-Kartoffelgratin


Beispiele zur praktischen Umsetzung für die Vollverpflegung finden Sie in unseren Sechs-Wochenspeisenplänen.

 


Antwort auf/zuklappen

Wie wird im Audit der Einsatz von Vollkornprodukten nachgewiesen?

Für eine Fit im Alter-Zertifizierung bzw. Fit im Alter-PREMIUM-Zertifizierung in stationären Senioreneinrichtungen (für "Essen auf Rädern") ist es erforderlich, mindestens 14 x (ein Mal) innerhalb von sieben Verpflegungstagen Vollkornprodukte anzubieten.

Wie wird diese Vorgabe im Audit geprüft?

Ein Vollkornbrot bzw. -brötchen muss zum Beispiel nach den Leitsätzen im Deutschen Lebensmittelbuch im Mehlanteil zu mindestens 90 % aus Vollkornmehl bestehen. Ob dies so ist, kann aus der Zutatenliste entnommen werden. Im Audit dienen die Spezifikationen der Hersteller, z. B. von Vollkornreis oder die Zutatenverzeichnisse als Nachweise dafür, dass es sich bei den eingesetzten Produkten um Vollkornprodukte handelt.


Druchgeführt von: Deutsche Gesellschaft für Ernährung

Qualitätsstandards zum Download

Der "DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in stationären Senioreneinrichtungen" zeigt auf, wie eine optimierte Verpflegung in einer Senioreneinrichtung realisiert werden kann.

undefinedDownload

Der "DGE-Qualitätsstandard für Essen auf Rädern" zeigt auf, wie eine optimierte Verpflegung bei einem Anbieter von "Essen auf Rädern" realisiert werden kann.

undefinedDownload

 

DGE Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.       Godesberger Allee 18       53175 Bonn       Telefon: +49 0228 3776-860       E-Mail: info@fitimalter-dge.de