fit im Alter: Gesund essen, besser leben

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Welche Dokumente begutachtet die Lebensmittelüberwachung?

 

Kühlkette

  • Einhaltung der Kühltemperaturen und der Kühlkette
  • Überprüfung der Temperaturen und Temperaturmessgeräte

 

HACCP

  • Durchführung einer Gefahrenanalyse
  • Überwachungs- und Korrekturmaßnahmen

 

Hygieneschulung

  • Hygiene- und HACCP-Schulung nach VO (EG) 852/2004 und LMHV
  • Erst- und Folgebelehrung gemäß IfSG

 

Rückverfolgbarkeit

  • Funktionstüchtigkeit eingerichteter Systeme
  • Verwendung von Identitätskennzeichen (auch innerbetrieblich, wie z. B. im Lager)

 

Darüber hinaus sind Unterlagen und Pläne über die betriebliche Einrichtung wie z. B. die Aufteilung der Hygienezonen, Mittel und Durchführung der Reinigung und Desinfektion, Wartung der Spülmaschine, Schädlingsvorbeugung sowie -bekämpfung und die jährliche Trinkwasseruntersuchung bereitzuhalten.


Anforderungen und Aufbewahrung der Dokumente

Die oben genannten Hygiene- und HACCP-Dokumente sollen

  • jederzeit auf dem neuesten Stand und
  • für Dritte verständlich und nachvollziehbar sein sowie
  • während eines angemessenen Zeitraums aufbewahrt werden.

Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen kann flexibel gehandhabt werden, um einen übermäßigen Aufwand zu vermeiden. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Die Schulungsnachweise sind für die gesamte Dauer der Beschäftigung des Personals zu archivieren und auf Nachfrage der Behörde bereitzustellen.

Druchgeführt von: Deutsche Gesellschaft für Ernährung

Autorin "Hygiene"

Maria Revermann, Lebensmittelwissenschaftlerin und Berufspädagogin

DGE Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.       Godesberger Allee 18       53175 Bonn       Telefon: +49 0228 3776-860       E-Mail: info@fitimalter-dge.de