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Dokumentationspflicht
Die Pflicht zur Dokumentation ist in der europäischen Verordnung VO (EG) 852/2004 im siebten HACCP-Grundsatz ausdrücklich vorgeschrieben. In der Verordnung steht jedoch, dass die Dokumentation der Art und der Größe des Unternehmens angemessen sein kann.
Durch den großen Geltungsbereich der EU-Verordnung sind die Hygieneanforderungen allgemeingültig formuliert. Auf detaillierte Vorschriften für die Praxis wurde bewusst verzichtet, um betriebliche Gegebenheiten individuell berücksichtigen zu können. Denn das EU-Hygienepaket gilt für alle Mitgliedsländer sowie für Industrie und Handwerk gleichermaßen.
Fakt ist: Der Wunsch nach konkreten Anweisungen und einsetzbaren Vorlagen wird nicht erfüllt.





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